ROHRMANN Versicherungsmakler OHG

Fachmakler für Architekten, Bauingenieure und Beratende Ingenieure

Informationspflicht des Architekten

Aus aktuellem Anlass empfehlen wir Ihnen die Kenntnisnahme der beiliegenden Nachweise durch die Bauherren bei Architektenvertragabschluß unterschriftlich anerkennen zu lassen.

Im Streitfall müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihrer Beratungspflicht nachgekommen sind.

Anmerkung zum Architektenvertrag

Beratungspflicht des Architekten